SPD Frauen

Schleswig-Holstein

Höchste Zeit für Parität – auch im deutschen Wahlgesetz!

In der SPD folgte auf den „Quotenbeschluss“ von 1988 die alternierende Abfolge („Reißverschlussverfahren“) für die
Aufstellung von Wahllisten; auch eine Doppelspitze für politische Ämter wird – als Beispiel „horizontaler Quotierung“ – in
der Sozialdemokratie inzwischen häufig angewandt. Linke und Grüne haben ebenfalls Gleichstellung in ihren Statuten
verankert. Solange allerdings die Wahlgesetze nicht auf dem gleichen Stand sind, kann es geschehen, dass trotz
einwandfrei paritätisch besetzter Listen dennoch in den Parlamenten eine krasse Unterrepräsentation von Frauen
vorherrscht.
– Wie beenden wir diesen GG-Artikel 3 widersprechenden Zustand?
– Wie schaffen wir in Deutschland, was andere europäische Länder längst gesetzlich verankert haben?
– Wie geben wir den Frauen das ihnen zustehende Gewicht in den Parlamenten?
– Wie sichern wir in diesem Rahmen Diversität und Vielfalt ab?
– Und wie schützen wir die Demokratie?

Klausur des Landesvorstands der SPD Frauen

ASF-Landesvorstand

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