SPD Frauen

Schleswig-Holstein

Wahlprüfsteine BTW

Bettina Hagedorn (Spitzenkandidatin der SPD SH) beantwortet die Wahlprüfsteine der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

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Arbeitswelt und Rentenrecht

Frage 1.1: Der gender pay gap macht es deutlich in Deutschland ist das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern eins der höchsten in Europa. Das heißt, für jeden Euro, den ein Mann verdient, erhält eine Frau lediglich 79 Cent. Was werden Sie unternehmen, um die Ursachen für die Lohnlücke wirksam zu bekämpfen?

 

Antwort:

Dass Frauen immer noch weniger verdienen als Männer ist ein Skandal! Die SPD fordert deshalb, dass Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit gleich viel Geld verdienen. Die SPD will die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt beenden. Und wir wollen existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Dazu gehört auch, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit einem Transparenzgesetz dieser Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen die Berufsfelder Gesundheit und Pflege sowie die Betreuung und frühkindliche Bildung. Dafür setze ich mich seit Jahren ein!

Unter anderem habe ich bereits sechs runde Tische Pflege in meinem Wahlkreis organisiert, um mit den Pflegekräften über ihre Situation zu sprechen – auch mein 11. Pflegepraktikum habe ich vor kurzen auf einer Wachkoma-Station absolviert. Dabei tausche ich mich mit den Pflegekräften regelmäßig aus und nehme diese Erfahrungen mit nach Berlin.

Zudem möchte die SPD die verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit beziehungsweise in duale Studiengänge überführen. In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht  weiterentwickeln. Wir werden dabei Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Wir motivieren junge Frauen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten.

 

 

Frage 1.2: Der gender pension gap zeigt es die volle Wucht der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern potenziert sich erst nach dem Berufsleben. Im Schnitt erhält eine Rentnerin in Deutschland 57 Prozent weniger Bezüge als ein Rentner. Wie beugen Sie der Altersarmut von Frauen vor?

 

Antwort:

In besonderem Maße gilt für Frauen: gute Rente folgt aus guter Arbeit. Für eine ausreichende eigenständige Alterssicherung von Frauen muss deshalb bei der Erwerbssituation von Frauen angesetzt werden. Dazu haben wir Schritte und Vorschläge gemacht, zu denen u.a. die Entgeltgleichheit, das Rückkehrrecht zur Vollzeit, der Ausbau der Kinderbetreuung und die Aufwertung von Berufen, in denen besonders viele Frauen arbeiten gehören. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, für Frauen eine ausreichende eigenständige Alterssicherung zu erreichen. Sie gehören deshalb an vorderster Stelle dazu, wenn wir über einen neuen Generationenvertrag reden. Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist für die Sicherheit im Alter für Frauen von großer Bedeutung, insbesondere solange die Lohnlücken zwischen Männern und Frauen nicht beseitigt sind. Die SPD wird das weitere Absinken des Niveaus der gesetzlichen Rente umgehend stoppen und bis 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent stabilisieren. Außerdem werden wir eine Solidarrente einführen, die garantiert, dass die, die lange gearbeitet aber wenig verdient haben, nicht zum Sozialamt müssen. Die Solidarrente beträgt zehn Prozent mehr als die Grundsicherung. Von der Solidarrente profitieren Frauen, besonderes dort, wo die Lohnlücken noch groß sind, und wenn sie die Hauptlast der Familienarbeit tragen.

Wer gearbeitet, aber wenig verdient hat, Kinder erzogen hat oder Angehörige gepflegt hat, soll sich darauf verlassen, im Alter eine Rente zu bekommen, die deutlich über der Grundsicherung liegt. Frauen, die selbstständig tätig sind, weil sie zum Beispiel in neu entstehenden digitalen Berufen tätig sind oder so  Familie und Beruf besser vereinbaren können, profitieren von der Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung.

 

 

Frage 1.3: Um Berufstätigkeit für Eltern zu ermöglichen, muss das Angebot der Kindertagesbetreuung flexibel, verlässlich, bezahlbar und flächendeckend sein. Die Kinderbetreuung muss über das Alter von sechs Jahren hinaus garantiert sein. Welche Pläne haben Sie, um die Lücke zwischen Gesetzesauftrag und Realität zu schließen?

 

Antwort:

Wir haben den Kita-Ausbau in Deutschland maßgeblich vorangetrieben und dafür gesorgt, dass der Bund so viel Geld in frühe Bildung investiert wie nie zuvor – fast 2,5 Mrd. Euro in diesem Jahr. Das ist sinnvoll angelegtes Geld, weil es bessere Chancen für alle Kinder bedeutet. Dank dieser Anstrengungen können wir erhebliche Fortschritte verzeichnen: Allein bei den Kindern unter drei Jahren ist die Zahl der Betreuungsplätze in den letzten zehn Jahren von knapp 300.000 auf mehr als 700.000 gestiegen. Dieses finanzielle Engagement des Bundes wollen wir weiter steigern: für mehr Kita-Plätze, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kita – und Grundschulkinder, für mehr Qualität – und für die schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren. Denn die regional höchst unterschiedlichen Elternbeiträge belasten derzeit oft vor allem die Familien mit geringen Einkommen besonders stark. Unser Ziel ist außerdem, in den kommenden vier Jahren mindestens 300.000 zusätzliche Kitaplätze und mehr als 500.000 Ganztagsschulplätze zu schaffen. In diesem Sommer habe ich wieder meine beliebten Kinderliederhefte in den KiTas meines Wahlkreises verteilt und dabei stets mit den Erzieherinnen und Erziehern über ihre berufliche Situation gesprochen. 40 Kindertagesstätten habe ich besucht und mich mit den Angestellten ausgetauscht.

 

 

Frage 1.4: Erwerbstätig sein muss sich auch lohnen! Wenn die Berufstätigkeit von Frauen durch Steuerklasse, Pendlerkosten und Teilzeitarbeit geprägt ist, entscheiden sich die Familien dagegen. Mit welchen arbeitsmarktbezogenen, steuer- und sozialrechtlichen Instrumenten halten Sie dagegen?

 

Antwort:

  • Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wollen wir beenden: Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung.
  • Teilzeit: Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit) und der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Geringfügige Beschäftigung: Geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen, den Missbrauch bekämpfen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen.
  • Kita-Gebühren: Wir wollen, dass Kitas gebührenfrei sind. Das entlastet (erwerbstätige) Eltern, spürbar besonders bei Geringverdienenden.
  • Einkommensteuer: Unser Familientarif: Alle heutigen Eheleute werden auch in Zukunft das Ehegattensplitting nutzen können. Für die Zukunft führen wir einen Familientarif mit Kinderbonus ein. Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende. Jedes Elternteil soll künftig 150 Euro pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Im Familientarif können Ehepartner Einkommensanteile von höchstens 20.000 Euro untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Wir wollen die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilen.
  • Sozialabgaben: Wir entlasten bei den Sozialabgaben: Wir entlasten bei den Sozialversicherungsbeiträgen, ohne die Leistungen zu mindern. Zentral ist hier für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie profitieren durch gleich hohe Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch um fünf Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Wir möchten außerdem insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt unterstützen, die ein sehr geringes Einkommen haben. Sie zahlen nur geringe oder gar keine Einkommenssteuer, sind aber besonders belastet durch Sozialabgaben. Viele Frauen, gerade Alleinerziehende, arbeiten in Teilzeit. Daher führen wir eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen, so dass der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen in dieser Zone nur allmählich ansteigt. Anders als bei der aktuellen Regelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 451 Euro und 850 Euro, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden. Deshalb wird den Sozialversicherungen das entfallende Beitragsaufkommen aus Haushaltsmitteln erstattet, um die vollen Leistungen bei Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit zu garantieren. Unsere Vorschläge zur Stabilisierung der Rente und zur Solidarrente nützen den heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern, weil sie sichere Renten erwarten dürfen.

 

 

Frage 1.5: Nicht alle Erwerbstätigen zahlen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, Renten- und Sozialkassen. Die finanziellen Risiken des Sozialstaats sind nicht gerecht verteilt. Was tun Sie, um hier mehr Gerechtigkeit herzustellen?

 

Antwort:

Siehe hier Antwort zu Frage 1.2

 

 

Frage 1.6: Das Ziel der Geschlechtergleichstellung ist in Deutschland weiterhin nicht erreicht, konstatiert der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Besonders die Erwerbsund Sorgearbeit müssen zusammen gedacht und neu gestaltet werden, um Geschlechtergerechtigkeit zu garantieren. Mit welchen Instrumenten setzen Sie die Forderungen aus dem Bericht um?

 

Antwort:

Wir teilen Ihre Meinung, Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen zu denken und neu zu gestalten, um für Gleichstellung zwischen den Geschlechtern zu sorgen. Denn eine moderne Gleichstellungspolitik ist eng mit guter Politik für Familien verbunden. Solange Familienaufgaben nach wie vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche durchziehen muss. Es gibt Jahre, in denen die Familie mehr Zuwendung und mehr Zeit braucht als in anderen. Eltern wollen für ihre Kinder da sein und beruflich den Anschluss halten. Oft stehen sie zudem vor der Herausforderung, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Wir sorgen dafür, dass Familie, Beruf und Pflege besser zusammengehen. Wir ermöglichen Eltern, berufliche und familiäre Aufgaben gerecht aufzuteilen. Dafür brauchen sie ein gutes Angebot an Kitas und Schulen sowie mehr Zeit und Geld. Die gleiche Sorgfalt und Energie, die wir für unsere Kinder verwenden, brauchen wir auch für die Älteren in unserer Familie. Denn Pflege ist keine Privatsache. Diejenigen, die sich um andere kümmern, lassen wir nicht alleine.

  • Familienarbeitszeit und Familiengeld: Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Bislang heißt das allerdings, finanzielle und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das wollen wir ändern! Wir unterstützen Eltern: mit der Einführung der Familienarbeitszeit und des Familiengeldes. Noch ist es so, dass viele junge Väter nach kurzer Elternzeit voll in ihre Jobs zurückkehren. Obwohl die meisten gern etwas weniger arbeiten würden als vorher, um mehr Zeit mit der Familie zu haben. Mütter steigen hingegen oft nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit wieder ein, obwohl sie gern etwas mehr arbeiten würden. Das verhindert nicht nur eine partnerschaftliche Aufteilung der Arbeit und Kindererziehung, sondern hat für Frauen negative Folgen: geringeres Einkommen, schlechtere Aufstiegschancen und später eine geringere Rente. Als ersten Schritt haben wir bereits das ElterngeldPlus eingeführt, das es Eltern ganz kleiner Kinder leichter macht, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu verbinden. In einem nächsten Schritt werden wir eine Familienarbeitszeit einführen. Wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit partnerschaftlich aufteilen, erhalten sie das Familiengeld. Es beträgt jeweils 150 Euro monatlich für beide Eltern, wenn sie jeweils 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten (das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden). Und es wird bis zu 24 Monate gezahlt. Gerade Familien mit kleinen Einkommen sollen sich eine gerechte Aufteilung von Familie und Beruf leisten können. Natürlich werden auch Allein- oder getrennt Erziehende sowie Regenbogenfamilien das Familiengeld erhalten. Wir werden die Gewerkschaften dabei unterstützen, diese Regelung tarifvertraglich zu begleiten.
  • Kulturwandel in der Arbeitswelt: Mehr Zeit für die Familie braucht auch einen Kulturwandel in der Arbeitswelt. Dazu gehört auch die Abkehr vom „Präsenz-Wettbewerb“ im Beruf. Für familiengerechte Arbeits- und Besprechungszeiten, Homeoffice- und Dienstreiseregelungen sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht. Der öffentliche Dienst soll dabei Vorreiter sein und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege fördern.
  • Familienarbeitszeit für Pflegende: Wer Angehörige pflegt, braucht mehr Zeit für Zuwendung und oft auch finanzielle Unterstützung. Wir führen die Familienarbeitszeit für Pflegende ein. So ermöglichen wir Menschen, die Familienmitglieder pflegen, eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung: Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit für bis zu drei Monate ganz oder zum Teil reduzieren und erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die sich in Höhe und Umfang am Elterngeld orientiert. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber hinaus länger ihre Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen verringern möchten, erhalten sie das Familiengeld für Pflege. Es beträgt 150 Euro monatlich und wird für Beschäftigte gezahlt, die 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten; das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden.
  • Vereinbarkeit von Arbeit und Leben: Mehr selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung ist ein zentrales Ziel, um mehr Vereinbarkeit von Arbeit und Leben zu ermöglichen. Beschäftigte sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer Arbeitszeit und für ihren Arbeitsort erhalten, sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wir wollen daher, in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Unternehmen, ein Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg bringen, in dem Rechtsansprüche der Beschäftigten, finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebensphasen und Anreize für die Aushandlung betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Wir wollen Langzeitkonten für Beschäftigte und Betriebe attraktiver machen. Wenn viel Arbeit anfällt, muss es möglich sein, zusätzlich geleistete Arbeitszeiten anzusparen. In ruhigeren Phasen oder wenn mehr Zeit für die Familie gebraucht wird, kann dann weniger gearbeitet werden. Wir wollen daher prüfen, ob und wie Langzeitkonten betriebsübergreifend organisiert werden können. Digitalisierung ermöglicht mehr Flexibilität und bessere Chancen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Wahlarbeitszeitgesetz soll auch einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit schaffen.

 

 

Frage 1.7: Gerade im ländlichen Raum benötigen Frauen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie strukturelle Unterstützung. Hierbei ist Mobilität und besonders der ÖPNV ein zentrales Thema. Mobilität garantiert den Zugang zu Bildung, Erwerbsarbeit und (politischer) Teilhabe. Wie können passgenaue Konzepte aussehen?

 

Antwort:

Für die Zukunft brauchen wir moderne und vernetzte Mobilitätskonzepte. Dafür setze ich mich als zuständige Berichterstatterin im Haushaltsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur ein. Der ÖPNV spielt neben andern Mobilitätsformen eine große Rolle. Wir werden ihn deshalb noch attraktiver machen. Für den Erhalt und den Ausbau unserer kommunalen Straßen und für den Erhalt, den Ausbau und die barrierefreie Modernisierung des ÖPNV werden wir die Finanzhilfen des Bundes weiter zur Verfügung stellen und an den steigenden Bedarf anpassen. Gleichzeitig erwarten wir von den Ländern, dass auch sie ab 2019 den ÖPNV mit zweckgebundenen Mitteln bedarfsgerecht ausstatten. Das ist aber längst nicht alles. Wir werden neue Mobilitätskonzepte wie Carsharing weiter fördern und mit mehr Modellprojekten das Verkehrsangebot im ländlichen Raum stärken. Gute Beispiele dafür sind Ruf- und Bürgerbusse. Keine Frage, das Auto behält seine wichtige Rolle für die individuelle Mobilität, allerdings muss es zu einem emissionsfreien Verkehrsmittel weiterentwickelt werden. Wir wollen die Elektromobilität sowohl aus klima- als auch aus industriepolitischen Gründen voranbringen. Aber auch andere alternative Antriebe fördern.

 

Freiheit und Sicherheit

Frage 2.1: Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, bei dem trotz aller Fortschritte bundeinheitliche Lösungen weiterhin ausstehen. Der Umgang mit Partnergewalt ist für Frauen immer noch ein ungelöstes Problem. Gesetzliche Schutzmaßnahmen und Prävention greifen in der Praxis wenig. Beratung, Schutz und Unterstützung für Betroffene werden nicht hinreichend finanziert, Plätze in Frauenhäusern fehlen. Der Zugang für Frauen mit Behinderungen sowie für Migrantinnen und geflüchtete Frauen ist stark eingeschränkt. Wie treten Sie dafür ein, bundeseinheitliche Strukturen zu schaffen und zu finanzieren, um von Gewalt betroffene Frauen angemessen beraten und schützen zu können?

 

Antwort:

Sicherheit ist ein zentrales Bedürfnis der Menschen. Es ist die Aufgabe des Staates zu gewährleisten, dass jede und jeder ein Leben frei von Kriminalität und Gewalt leben kann. Gefahren müssen erkannt, Verbrechen bekämpft, Straftäter verfolgt werden. Dafür brauchen wir einen starken und handlungsfähigen Rechtsstaat, der auch dafür sorgt, dass Opfer einer Straftat nicht allein gelassen wird. Die SPD kämpft gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Wir lassen nicht nach im Kampf gegen häusliche oder sexuelle Gewalt gegen Frauen. Die Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.4.2017 enthält eine umfassende Darstellung, was Deutschland bereits getan hat und vor allem, was noch dringend zu tun ist! Wir haben durchgesetzt, dass es eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene geben wird, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen soll. Als weiteren Schritt fordert die SPD einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer und deren Kinder. Der Rechtsanspruch soll auch für geflüchtete Frauen und Mädchen gelten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in Gang. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt werden. Keine Frau soll aus finanziellen Gründen oder weil es keine auf ihre besondere Situation eingestellte Unterstützung gibt, abgewiesen werden (z. B. weil es an Angeboten für Frauen mit Suchterkrankungen oder für psychisch kranke Frauen fehlt oder weil die Angebote nicht barrierefrei sind). Wir wollen, dass neue innovative Konzepte für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bedarfsgerecht entwickelt und umgesetzt werden können, damit Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen wir zudem ein Präventionsprogramm. Damit Opfer von Kriminalität nicht erneut traumatisiert werden, haben wir den Schutz und die Rechte von Opfern in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut und dafür gesorgt, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat. Mit der Neuregelung der psychosozialen Prozessbegleitung haben wir einen weiteren Meilenstein im Opferschutz gesetzt, um den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung zu geben, die sie benötigen. Dies wollen wir verstetigen. Das bewährte Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wollen wir weiterführen und weiterentwickeln. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym und barrierefrei, geben Informationen und vermitteln bei Bedarf an Anlaufstellen vor Ort.

 

 

Frage 2.2: Rollenbilder sind heute sehr durch die Medien und die Werbung geprägt. Besonders Frauen werden auf Sexinessreduziert und der weibliche Körper wird in der Werbung themenunabhängig und universell als Strategie eingesetzt. Hier fehlen wirksame Instrumente, um den fortschreitenden Sexismus in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Raum entgegen zu wirken. Wie unterstützen Sie die Einführung wirksamer gesetzlicher Regelungen?

 

Antwort:

Wir teilen Ihre Meinung: Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass der Werberat – als Organ der Selbstkontrolle der Deutschen Werbewirtschaft – konsequent gegen Sexismus vorgeht, und die bisherigen Instrumente evaluieren. Von 2017 bis 2019 gibt es ein vom Bund gefördertes Projekt zum Monitoring von sexistischer Werbung in Deutschland. Wenn notwendig, werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

 

 

Infrastrukturpolitik

Frage 3.1: Gesundheitsversorgung muss auch im ländlichen Raum gewährleistet sein. Dafür müssen Konzepte entwickelt werden, um eine gute Erreichbarkeit für Frauen mit und ohne Kinder zu gewährleisten. Mit welchen Maßnahmen sichern Sie die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum der Zukunft?

 

Antwort:

Die SPD will, dass auch für ländliche und strukturschwache Regionen wie für Stadtteile mit sozialen Problemen gute und barrierefreie Versorgung selbstverständlich ist. Dazu schaffen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung. Wir brauchen darüber hinaus mehr Hausärztinnen und Hausärzte als heute, denn sie sind die erste Anlaufstelle im Krankheitsfall. Wir wollen die Notfallversorgung verändern, um den Zugang für alle sicherzustellen. Mit dem Versorgungstärkungsgesetz haben wir den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten gegeben, Anreize für eine Niederlassung zu setzen. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren z.B. für Kommunen, weiterentwickelt, um insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen aktiv die Versorgung mitzugestalten.

 

 

Frage 3.2: Die geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen ist in Gefahr, ebenso durch fehlende Angebote die freie Wahl des Geburtsortes. Wie werden Sie dafür eintreten, dass die Vergütung von Hebammen geregelt wird und flächendeckend Geburtshäuser bzw. Geburtskliniken vorgehalten werden?

 

Antwort:

Über die Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der Vergütung von Hebammenleistungen, der abrechnungsfähigen Leistungen sowie der Anforderungen an die Qualitätssicherung werden vertragliche Vereinbarungen der Verbände der Hebammen und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen getroffen. Dazu wurde gesetzlich klargestellt, dass die Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung von Hebammen mit Geburtshilfe berücksichtigen müssen. Des Weiteren wurden für Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um einer finanziellen Überlastung durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie vorzubeugen.

Des Weiteren erhalten Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Damit wird ein weiterer Beitrag zur Entlastung der Hebammen mit Geburtshilfe bei der Finanzierung gestiegener Haftpflichtprämien geleistet und somit der Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe gefördert. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherstellung und Planung ausreichender Geburtshilfekapazitäten in Krankenhäusern in der Hoheit der Länder. Bei der Planung spielen vor allem Aspekte der Wohnortnähe und der Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Dazu kann die Nähe und Erreichbarkeit intensivmedizinischer Betreuung für entsprechende Fälle ein weiterer Aspekt sein. Geburtshilfeeinrichtungen und Praxen, die auf Grund ihrer Geburtenzahlen ausreichende Sicherheit und Qualität und Auslastung gewährleisten, können diese Sicherstellung ebenso ergänzen wie Hebammen, die beispielsweise als Familienhebammen wichtige beratende und vorbeugende Hilfestellungen geben. Die Weiterentwicklung der Versorgung ist gerade in ländlichen Räumen oder strukturschwachen Gebieten von hoher Bedeutung, um die Risiken von Unterversorgung zu vermeiden. Dies gilt auch für die Geburtshilfe. Deswegen sollten die bestehenden Möglichkeiten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung durchzuführen, genutzt werden.

 

 

Gleichberechtigte Partizipation

Frage 4: Kommunale Parlamente sind immer noch nicht paritätisch mit Frauen und Männern besetzt. Aus unserer Sicht fehlen eindeutige und sanktionierbare gesetzliche Regelungen. Wie wollen Sie für eine Änderung des Wahlrechts eintreten, um Parität auf allen politischen Ebenen zu ermöglichen?

 

Antwort:

Frauen und Männer müssen auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt beteiligt werden. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Die SPD hat bereits seit 1988 eine innerparteiliche Geschlechterquote in ihr Statut aufgenommen. Sie wurde stufenweise eingeführt. Sie gilt für Funktionen und Mandate der Partei und beträgt mindestens 40 Prozent für jedes Geschlecht. Der SPD-Parteivorstand hat sich 2014/2015 in einer Projektgruppe mit dem Thema Geschlechterparität bei Wahlen befasst und Ideen entwickelt. Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen hat Vorüberlegungen erarbeitet. Die Meinungsbildung innerhalb der SPD zu dem Thema ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus halte ich es aber auch für wichtig, dass sich Frauen untereinander vernetzen, um mit einer starken und geschlossenen Stimme sprechen zu können. Deswegen habe ich 2003 zusammen mit meiner Kollegin Petra Merkel den „Ladies Day“ ins Leben gerufen, wo wir Frauen aus Führungspositionen und Ehrenamt zusammen bringen. Seit 2013 veranstalte ich den Ladies Day jetzt auch in Ostholstein. Der mittlerweile 5. Ladies Day fand am 6. Juli dieses Jahres in Eutin statt. Auch dieses Jahr konnte ich wieder 142 prominente und spannende Frauen im Wahlkreis begrüßen.

Die SPD in Schleswig-Holstein muss sich beim Thema Frauen in Führungspositionen aber ohnehin nicht verstecken. Schon 1988 hat der damalige Ministerpräsident Björn Engholm Gisela Böhrk zur bundesweit ersten Frauenministerin gemacht. Schon 5 Jahre später wurde Heide Simonis dann die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes und blieb das auch bis 2005. Und nicht zuletzt darf ich die SPD Schleswig-Holstein in diesem Wahlkampf als Spitzenkandidatin anführen, nachdem ich mit über 93% der Stimmen gewählt wurde. Das zeigt, dass die Partei auch hinter einer Spitzenkandidatin steht.

 

 

Gleichstellung

Frage 5.1: Voraussetzung für eine gelingende Gleichstellung von Frauen und Männern in den Kommunen sind gut ausgestattete Frauen- und Gleichstellungsbüros. Wie können aus Ihrer Sicht bundeseinheitliche Standards für kommunale Gleichstellungsarbeit mit ausreichenden Ressourcen und Rechten aussehen?

 

Antwort:

Wir schätzen die wichtige und wertvolle Arbeit, die die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen leisten. Für die Gleichstellungsbeauftragten, ihre Ausstattung und Kompetenzen, sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass seitens des Bundes – unter Beachtung der föderalen Zuständigkeiten – darauf hingewirkt wird, möglichst viele Kommunen für einen Beitritt zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“ zu gewinnen. Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) weiter durch Bundesmittel gefördert wird, um die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als Garantinnen erfolgreicher Gleichstellungspolitik in den Kommunen zu stärken und in Kooperation mit den Ländern zu bundesweit vergleichbaren Standards kommunaler Frauen- und Gleichstellungspolitik zu kommen. Die BAG hat mit ihren Musterinhalten für Landesgleichberechtigungsgesetze, der Umsetzungshilfe zur Erfüllung des Verfassungsauftrages „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ im öffentlichen Dienst, insbesondere auf kommunaler Ebene, dafür wertvolle Hinweise gegeben.

 

 

Frage 5.2: Die wissenschaftliche Forschung zu Gender- und Gleichstellungsthemen muss strukturell, finanziell und nachhaltig gewährleistet sein. Dazu ist eine stabile und strukturelle Ausstattung der wissenschaftlichen Geschlechterforschung unverzichtbar. Wie kann diese Absicherung verankert werden?

 

Antwort:

Um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen zu können, brauchen wir eine exzellente Forschung. Die Vielfalt der Forschungslandschaft in Deutschland ist ein wichtiger Standortvorteil. Gleichzeitig ist aber die Freiheit der Forschung ein hohes Gut: Über Forschungsinhalte und Forschungsziele entscheiden die Hochschulen selbst. Die SPD steht zur Geschlechterforschung. Sie hat sich vielerorts etabliert und liefert wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und Mechanismen, die die Gleichstellung behindern. Dieser anerkannte Wissenschaftszweig und seine Forschungsergebnisse liefern wichtige Aufschlüsse über Probleme und deren Lösung für echte Chancengleichheit für alle.

 

 

Zuwanderungspolitik

Frage 6: Weltweit sind Millionen von internationalen Migranten Frauen und Männer unterwegs auf der Suche nach Arbeit oder auf der Flucht. Nach Deutschland gelangen aktuell mehr Männer (ca. 70 %) als Frauen (ca. 30 %). Das Geschlecht hat aber auf unterschiedliche Weise Einfluss auf den Migrations- und den Integrationsprozess. Um Frauen und Männern gleiche Chancen für die Einwanderung nach Deutschland zu ermöglichen, benötigen wir Konzepte für eine geordnete Einwanderung mit geschlechtergerechten Standards. Werden Sie sich für ein geschlechtergerechtes Einwanderungsgesetz einsetzen? Und wie könnten Standards dafür Ihrer Meinung nach aussehen?

 

Antwort:

Die SPD will ein Einwanderungsgesetz, das transparent und verständlich regelt, wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einwandern darf. Der Fachkräftemangel gefährdet unsere Wirtschaftskraft, unsere sozialen Sicherungssysteme und damit letztendlich auch unseren Wohlstand. Es ist wichtig, im weltweiten Wettbewerb um die klügsten und innovativsten Köpfe an der Spitze zu stehen.

Wir wollen ein flexibles und an der Nachfrage nach Fachkräften orientiertes Punktesystem nach kanadischem Modell einführen. Dabei werden Kriterien wie berufliche Abschlüsse, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Integrationsfähigkeit berücksichtigt. Wer ausreichend fachliche Qualifikationen und ein Jobangebot hat, kann nach Deutschland einwandern. Dabei werden wir durch geeignete Maßnahmen die Chancengleichheit von Männern und Frauen sicherstellen.

 

Bettina Hagedorn